Barrierefreiheitserklärung

Gemäß den Barrierefreiheitsanforderungen

Barrierefreiheitserklärung der Firma:

Alexanders Automobile GmbH
Hagau 148
6233 Kramsach
Österreich

Webseite: https://www.alex-auto.at
Telefon: +43 664 2007924
E-Mail: automobileinkramsach@chello.at

Einleitung

Die Alexanders Automobile GmbH ist bestrebt, ihre Website barrierefrei zugänglich zu machen und die Inhalte so zu gestalten, dass sie für möglichst viele Menschen nutzbar sind.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.alex-auto.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist aufgrund der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar.

Wir arbeiten laufend daran, bestehende Barrieren zu reduzieren und neue Inhalte möglichst barrierearm bzw. barrierefrei zu erstellen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte können aus folgenden Gründen derzeit nicht vollständig barrierefrei sein:

  • Bilder ohne oder mit unzureichendem Alternativtext: Einzelne Bilder auf der Website verfügen möglicherweise noch nicht über vollständig aussagekräftige Alternativtexte. Wir überprüfen und ergänzen diese Inhalte laufend.
  • Fahrzeugbestand und Fahrzeugdetails: Die Darstellung des Fahrzeugbestands erfolgt teilweise über das Plugin WPdealer und importierte Fahrzeugdaten. Einzelne Elemente, Filter, technische Angaben oder automatisch erzeugte Inhalte können in Teilen nicht vollständig barrierefrei sein.
  • Formulare: Die Website enthält verschiedene Anfrageformulare, unter anderem für Kontakt, Probefahrt, Autoankauf, Werkstatt sowie Uploads von Fahrzeugunterlagen. Wir achten auf klare Beschriftungen und verständliche Pflichtfelder. Einzelne technische Formularfunktionen, Validierungsmeldungen oder Upload-Felder können dennoch in Teilen noch nicht vollständig barrierefrei sein.
  • Eingebundene Inhalte von Drittanbietern: Inhalte wie YouTube-Videos oder Google Maps können in Teilen nicht vollständig barrierefrei sein, da Gestaltung, Bedienbarkeit und technische Umsetzung teilweise außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.
  • Videos: Eingebundene Videos verfügen möglicherweise nicht durchgehend über Untertitel, Audiodeskriptionen oder vollständige Textalternativen.
  • PDF-Dokumente und Downloads: Einige PDF-Dokumente oder automatisch erzeugte Dokumente können nicht vollständig barrierefrei sein, beispielsweise durch fehlende Tags, fehlende Strukturinformationen oder nicht optimierte Lesereihenfolge.

Barrieren aufgrund wirtschaftlicher oder technischer Unzumutbarkeit

Einige Barrieren können aus Gründen der wirtschaftlichen oder technischen Zumutbarkeit nicht kurzfristig vollständig behoben werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Automatisch erzeugte oder importierte Fahrzeugdaten: Fahrzeugdaten, Bilder, technische Angaben und Fahrzeugdetails werden teilweise automatisiert verarbeitet oder aus externen Systemen importiert. Eine vollständige manuelle barrierefreie Aufbereitung jedes einzelnen Fahrzeugdatensatzes kann im laufenden Betrieb unverhältnismäßig aufwendig sein.
  • Automatisch erzeugte Fahrzeug-PDFs oder Dokumente: Automatisch generierte PDFs sind möglicherweise digital lesbar, jedoch nicht durchgehend getaggt oder strukturiert, sofern die verwendete Software diese Funktionen derzeit nicht vollständig unterstützt.
  • Historische Inhalte: Ältere Inhalte, die vor der konsequenten Anwendung aktueller Barrierefreiheitsstandards erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung kann im Einzelfall unverhältnismäßig hohe Aufwände verursachen. Neue Inhalte werden nach Möglichkeit barrierearm bzw. barrierefrei erstellt.
  • Drittanbieter-Inhalte: Bei eingebetteten Diensten wie YouTube, Google Maps oder externen Plattformen liegt die vollständige barrierefreie Umsetzung nicht vollständig in unserem Einflussbereich.

Barrieren melden, Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Dann freuen wir uns über Ihren Hinweis.

Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Seite und bei welcher Funktion Sie auf eine Barriere gestoßen sind. Kopieren Sie hierfür idealerweise den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers und beschreiben Sie kurz das Problem.

Sie können uns Barrieren über folgende Wege melden:

Durchsetzungsstelle

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen.

Adresse der Durchsetzungsstelle Österreich:

Behindertenanwaltschaft
Babenbergerstraße 5/4
1010 Wien
Österreich

E-Mail: post@behindertenanwalt.gv.at
Telefon: +43 1 711 00 86 501
Webseite: https://www.behindertenanwaltschaft.gv.at

Datum der Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 28.05.2026 erstellt und wird bei Bedarf aktualisiert.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig überprüft. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Falls Sie Fehler in dieser Erklärung finden, bitten wir um eine kurze Rückmeldung über die oben genannten Kontaktwege.

Letztes Update: 28.05.2026